Asbesthaltige Fußbodenbeläge - im Bestand noch immer ein aktuelles und häufiges Problem!

Nach Asbestzementerzeugnissen haben asbesthaltige Fußbodenbeläge auf die Fläche bezogen von allen Asbestprodukten die weiteste Verbreitung im Gebäudebestand. Eine Gefahr für die Gesundheit besteht insbesondere bei unsachgemäßem Rückbau.

Bei unserer Sachverständigentätigkeit in Lüneburg und Umgebung erleben wir es erschreckend häufig, dass Eigentümer, Mieter und auch Handwerksbetriebe, meistens aus Unwissenheit, asbesthaltige Produkte bei Sanierungs- Umbau- oder Abrissarbeiten ohne jegliche Schutzmaßnahmen bearbeiten oder entfernen. Insbesondere während dieser unsachgemäßen Abrissarbeiten können hohe Asbestfaserkonzentrationen an die Raumluft abgegeben werden. Ohne Abschottungsmaßnahmen können angrenzende Wohnbereiche kontaminiert werden. Ohne anschließende fachgerechte Feinreinigung und Luftfiltrierung kann zudem die Raumluft auch nach Fertigstellung der Sanierungsmaßnamen noch längerfristig mit Asbestfasern belastet sein.

 

 

 Werden Asbestfasern eingeatmet, können kritische Fasern tief in die Lunge gelangen und dort zu Gewebeveränderungen führen. Asbest kann Lungen- und Kehlkopfkrebs, Tumore des Bauch- und Rippenfells und das gefährliche Mesotheliom auslösen. Daher ist das Einatmen von Asbestfasern unbedingt zu vermeiden!

 

Folgende verschiedene Materialien des Fußbodenaufbaus können im Gebäudebestand Asbest enthalten: Bodenbeläge (z.B. PVC und Vinyl), Bodenbelagskleber (häufig schwarzer Kleber), Estriche (z.B. Magnesiaestriche), Spachtel- und Ausgleichsmassen und Wollfilzpappen.

 

Bei unseren Untersuchungen treffen wir am häufigsten auf sogenannte Flex-Platten (Vinyl-Asbest-Platten), asbesthaltige Bitumenkleber und Cushion-Vinyl-Beläge. Flex-Platten und Cushion-Vinyl-Beläge sind optisch nur sehr schwer von den heute üblichen Linoleum- oder PVC Bodenbelägen zu unterscheiden.

 

Neben asbesthaltigen Bodenbelägen gibt es noch eine Vielzahl weitere asbesthaltige Produkte in Bestandsgebäuden. Hierzu zählen Dacheindeckungen, Fassadenplatten, Fensterbänke, Heizungsrohrisolierungen, Putze, Isolierungen, Fensterkitte, Dichtkitte, Leichtbauplatten, Brandschutzprodukte, Spachtelmassen, Feinputze und sogar Farben.

 

Bei dem geringsten Zweifel sollte vor einer Sanierungsmaßnahme durch einen Sachverständigen abgeklärt werden, ob die zu sanierenden Materialien Asbest enthalten. Bestätigt sich der Verdacht, ist eine Fachfirma zu beauftragen, die eine fachgerechte Sanierung gemäß TRGS 519 durchführt. Gebäude die nach 1990 erstellt wurden, weisen mit großer Wahrscheinlichkeit keine asbesthaltigen Materialien auf.