Trinkwasserproben im Rahmen der aktuell gültigen Trinkwasserverordnung

Wir untersuchen Ihr Trinkwasser:

  • auf chemische Parameter
  • auf mikrobiologische Parameter
  • auf Legionellen

Wir messen für:

  • Hausverwaltungen
  • Vermieter
  • Privatpersonen


Chemische Parameter

  • Aluminium
  • Blei
  • Chrom
  • Kupfer
  • Mangan
  • Nickel
  • Sulfat
  • Calcium
  • Magnesium
  • Natrium
  • Kalium
  • Zink
  • Phosphor
  • Eisen
  • Nitrit
  • Nitrat

Mikrobiologische Parameter

  • E. coli
  • Coliforme Keime
  • Gesamtkeimzahl bei 22 °C
  • Gesamtkeimzahl  bei 36 °C

Legionellen Analyse

Für Inhaber einer Wasserversorgungsanlage besteht eine Untersuchungspflicht des Trinkwassers, wenn sich es sich dabei um eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung nach der Definition der allgemein anerkannten Regeln der Technik handelt (§ 14 Absatz 3).
Dies betrifft demnach alle Warmwasserspeicher mit einer Speicherkapazität von 400 l oder wenn das Rohrvolumen zwischen Wassererwärmer und Entnahmestelle 3 l überschreitet.

Die neuen Regelungen zur Untersuchung auf Legionellen betreffen fast alle Mehrfamilienhäuser in Deutschland. Die Trinkwasserverordnung regelt hier nämlich, dass die Abgabe von Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit unter den bereits genannten Bedingungen vorgeschrieben ist.
Somit betrifft dies auch Vermieter.


Sie erhalten zu jeder Untersuchung einen Bericht, in dem die Ergebnisse und Empfehlungen ausführlich und laienverständlich aufgeführt werden.

Probenahme, Protokollierung und Bewertung erfolgen nach den Richtlinien der
aktuell gültigen Trinkwasserverordnung.